Erklärung zur Zugänglichkeit Der Eigentümer der Website hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor (im Folgenden Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September), der die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umsetzt, zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für diese Website. Stand der Konformität Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September, da es Ausnahmen gibt und die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind. Unzugänglicher Inhalt Der unten aufgeführte Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich: Nichtkonformität mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September:
Einige Bilder sind nicht beschriftet oder haben eine allgemeine Textalternative [Anforderung Nummer 9.1.1.1 der UNE-EN 301549:2019 Nicht textlicher Inhalt].
Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel [Anforderung Nummer 9.1.2.2 der UNE-EN 301549:2019 Untertitel (aufgezeichnet)].
Einige aufgezeichnete Videos auf der Website verfügen nicht über eine Audiobeschreibung oder alternative Medien [Anforderungen Nummer 9.1.2.5 und 9.1.2.3 der UNE-EN 301549:2019 Audiobeschreibung oder alternative Medien (aufgezeichnet)].
Auf einigen Seiten sind die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht durch die Software bestimmt verfügbar oder haben keine Alternative als Text. [Anforderung Nummer 9.1.3.1 der UNE-EN 301549:2019 zu Informationen und Beziehungen.
Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element zu unterscheiden [Anforderung 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Verwendung von Farbe].
Auf einigen Seiten gibt es möglicherweise doppelte Attribute und Bezeichner [Anforderung 9.4.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Verarbeitung].
Auf einigen Seiten folgen Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Richtlinien für Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderung 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 Name, Funktion, Wert].
In einigen Formularen hat das Eingabefeld, in dem Informationen über den Benutzer erfasst werden, keinen identifizierten Zweck [Anforderung 9.1.3.5 der Norm UNE-EN 301549:2019 Identifizierung des Zwecks der Eingabe].
Auf einigen Seiten folgen die Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Richtlinien für Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderung 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 Name, Funktion, Wert].
Das Kontrastverhältnis in Texten oder Bildern darf nicht mindestens 4,5:1 betragen [Anforderung Nummer 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Mindestkontrast].
Auf einigen Seiten erreicht der Kontrast von Komponenten der Benutzeroberfläche und grafischen Objekten bei benachbarten Farben möglicherweise nicht den Wert 3:1 [Anforderung 9.1.4.11 der Norm UNE-EN 301549:2019 - Nichttextlicher Kontrast].
Es kann vorkommen, dass in einem Feld/Formular ein Eingabefehler auftritt, für den dem Benutzer kein Lösungsvorschlag angezeigt wird [Anforderung Nummer 9.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Vorschlag für Fehler].
Auf einigen Seiten können die Statusmeldungen nicht programmatisch durch Funktionen oder Eigenschaften bestimmt werden [Anforderung Nummer 9.4.1.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Statusmeldungen]. [status]
Unverhältnismäßige Belastung Nicht zutreffend Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften
Möglicherweise gibt es Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Anmerkungen und Kontaktinformationen Mitteilungen bezüglich der Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können beispielsweise über das Kontaktformular gemacht werden:
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Die Mitteilungen werden vom zuständigen Referat für Zugänglichkeit entgegengenommen und bearbeitet.
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